Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://intern.jobs.lvr.de sowie https://jobs.lvr.de veröffentlichten Stellenangebote des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der LVR bemüht, Websites und mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist das Informationsangebot mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Bedingt durch die inhaltlichen starken Veränderungen während der Startphase dieses Informationsangebotes, kann die Vollständigkeit der Prüfung nicht gewährleistet werden und wird sukzessive weiter betrieben und in dieser Erklärung fortlaufend ergänzt.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.09.2021 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Kontaktieren Sie uns über eRecruiting.MUZ@lvr.de um eventuelle weitere auftretende Barrieren zu melden.
Der LVR wird die Meldungen sichten und wenn möglich beheben oder hier auflisten.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: 
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Quellen

  1. ↑Durchführungsbeschluss der EU 2018/1523
  2. ↑Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
  3. ↑Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW)