Das sind Ihre Aufgaben
Zu Ihrem Aufgabenbereich gehört insbesondere die pflegerische Versorgung von blinden, seh- und körperbehinderten und schwerstbehinderten Schüler*innen mit neurologischen, internistischen, orthopädischen Behinderungen sowie Störungen aus dem ADS-Bereich und SI-Bereich. Hierzu zählen neben Tätigkeiten der Grundpflege auch solche der Behandlungspflege.
Zudem erfordert die Tätigkeit eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Eltern, behandelnden Ärzt*innen, Krankenhäusern und ggf. dem schulärztlichen Dienst. Die Aufgabenwahrnehmung ist durch interdisziplinäres Arbeiten im Team geprägt.
Hinweis: Der Urlaub kann nur während der Schulferien genommen werden. Die darüberhinausgehende freie Zeit in den Schulferien wird durch Mehrarbeit in den Schulwochen ausgeglichen.
Das bieten wir Ihnen
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Kultur erleben
In unseren LVR-Museen haben Sie freien Eintritt und können beispielsweise Kunst, Industriegeschichte oder Archäologie erleben. In Dauer- und Wechselausstellungen warten abwechslungsreiche Themen und spannende Bildungs- und Freizeitprogramme für Jung und Alt auf Sie. -
Tarifliche Leistungen
Neben einem tariflichen Gehalt nach dem TVöD (VKA) erhalten Sie weitere finanzielle Vorteile und Extras wie eine Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und eine leistungsorientierte Bezahlung anhand einer individuellen Zielvereinbarung. -
30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
Nutzen Sie 30 Tage Urlaub, um neue Energie zu tanken und abzuschalten. Zusätzlich sind bei uns Silvester und Heiligabend arbeitsfreie Tage.
Kultur erleben; Tarifliche Leistungen; 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
Das bringen Sie mit
Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau (m/w/d) oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in mit staatlicher Anerkennung.
Worauf es uns noch ankommt
- Sensibilität im Umgang mit Schüler*innen mit Behinderungen
- Interesse an der pflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
- Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
- Teamfähigkeit
- Kenntnisse im Bereich Hygiene
- Flexibilität
- Belastbarkeit
Hinweis: Vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ist gemäß des Masernschutzgesetzes ein Nachweis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern vorzulegen (soweit Sie nicht vor 1971 geboren sind oder nachweislich nicht der gesetzlichen Impfpflicht unterliegen).
Sie passen zu uns, wenn...
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... Sie nach einer sinnstiftenden Tätigkeit suchen
Wir sind die treibende Kraft im Rheinland für eine vielfältige und inklusive Gesellschaft. Wir fördern und gestalten ein Miteinander, das auf Gleichberechtigung, Toleranz und Humanität baut. Durch eine Tätigkeit beim LVR zeigen Sie Ihren Einsatz für eine vielfältige Gesellschaft. -
... Sie Vielfalt als Chance sehen
Vielfalt in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu verwirklichen, heißt für uns: jeden Menschen mit seinen individuellen Stärken wahrzunehmen und anzuerkennen und ihn bedürfnisorientiert zu unterstützen. -
... Sie sich fachlich und persönlich weiterentwickeln wollen
Als Arbeitgeber sehen wir uns als Wegebereiter, Unterstützer und Möglichmacher für unsere Mitarbeitenden. Ihre individuelle Entwicklungsmöglichkeit und die Entfaltung Ihres Potenzials liegt uns dabei besonders am Herzen.
Wer wir sind
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
Als Schulträger von 41 LVR-Schulen ist der Landschaftsverband Rheinland für die Förderung von ca. 8.000 behinderten und schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen zuständig.
Mehr Informationen über den LVR finden Sie unter www.lvr.de. Allgemeine Informationen über die LVR-Schule Belvedere finden Sie unter www.belvederestrasse.lvr.de.
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So geht es nach der Bewerbung weiter
- Direkt nach Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Wir schauen uns Ihre Bewerbung genau an und melden uns schnellstmöglich zurück. Wenn Sie mit Ihren Qualifikationen und Erfahrungen bei uns punkten, erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch.
- Im Vorstellungsgespräch lernen wir uns gegenseitig kennen und finden heraus, ob wir zueinander passen.
- Nach dem Vorstellungsgespräch erhalten Sie auf Wunsch bereits ein erstes Feedback zum Gespräch.
- Haben wir uns für Sie entschieden, werden unsere Gremien (z.B. Personalrat) beteiligt. Im Anschluss erhalten Sie die Zusage und können bei uns starten.
- Wir möchten, dass Sie sich vom ersten Tag an bei uns im Team wohlfühlen und gut zurechtfinden. In der ersten Zeit machen wir Sie daher Stück für Stück mit Ihren neuen Aufgaben vertraut.
Qualität ist unser Maßstab
Bei der respektvollen Begleitung, Betreuung und Behandlung von Menschen ist die Qualität unserer Leistungen unser Maßstab für unser Handeln. Für unsere Kund*innen wollen wir immer besser werden.
Chancengleichheit beim LVR
Der LVR setzt sich für eine Organisationskultur ein, die von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Jede*r Einzelne soll Wertschätzung erfahren, und zwar unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Identität, Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung oder anderen Merkmalen, die gesellschaftliche Vielfalt ausmachen.
Als öffentlicher Arbeitgeber fördert der LVR die tatsächliche Erreichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Der LVR folgt diesem Auftrag schon seit über 30 Jahren mit Maßnahmen für eine ausgewogene Beschäftigungsstruktur, mit Frauenförderung z. B. für Führungspositionen, mit dem Bemühen, als familienfreundlicher Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu unterstützen oder auch in seinen fachlichen Aufgaben für mehr Gendersensibilität.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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